Nutzen & Vorteile von BGM

BGM bringt für Beschäftigte und Unternehmen viele Vorteile – gesundheitlich, wirtschaftlich und individuell. Hier finden Sie hilfreiche Zahlen & Fakten, alle Vorteile im Überblick und welche steuerlichen Einsparungen möglich sind.

Die Basics zeigen: Es gibt viele gute Gründe für BGM. Heute liegt der Erfolg eines Unternehmens – egal ob Großkonzern, Mittelstand oder Kleinbetrieb – maßgeblich in einer Unternehmenskultur, die sich an den Beschäftigten orientiert. Wer sich schon lange im BGM engagiert, weiß: Das rechnet sich.

Allgemeine Vorteile von BGM

 

  • Gesundheit und Wohlbefinden von Beschäftigten fördern
  • Motivation, Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Belegschaft fördern
  • Kosten sparen durch reduzierte Fehlzeiten & Produktionsausfälle
  • Arbeitszufriedenheit & Betriebsklima verbessern
  • Mitarbeiterbindung und -loyalität stärken, Fluktuation verringern
  • Unternehmensimage stärken
  • Attraktivität für Fachkräfte erhöhen
  • Wettbewerbsfähigkeit, Flexibilität & Innovationsfähigkeit erhöhen
  • Produkt- und Dienstleistungsqualität verbessern
  • Kund:innen-Zufriedenheit und -Loyalität erhöhen
     

Wem BGM nutzt

Zielgruppen
  • Beschäftigte
    Mehr Gesundheit und Wohlbefinden im Arbeitsalltag
  • Unternehmen
    Weniger Fehlzeiten, höhere Produktivität, besseres Betriebsklima
  • Kranken- und Unfallversicherung
    Geringere Kosten durch weniger Erkrankungen und Unfälle
  • Rentenversicherung
    Längere Arbeitsfähigkeit und spätere Renteneintritte
  • Angehörige
    Gesündere und ausgeglichenere Familienmitglieder
  • Volkswirtschaft
    Weniger Krankheitsausfälle, höhere gesamtwirtschaftliche Effizienz

Finanzielle Vorteile von BGM: Zahlen & Fakten

 

Ob in der Industrie, im lokalen Handwerksbetrieb, in Startups oder KMUs – für Entscheider:innen legen meist Wert auf klare Zahlen: Sind die BGM-Vorteile belegt – und wie spiegeln sich all die Vorteile am Ende in meinen Zahlen wider? Dass BGM eine lohnende Investition für Unternehmen ist, zeigen die finanziellen Vorteile deutlich:

 

  • Kosten-Nutzen-Analysen bestätigen einen Gewinn für das eingesetzte Kapital und somit einen positiven Return on Investment (ROI). Demnach spart jeder in BGM investierte Euro rund 2,70 € ein.1
     
  • Die Fehlzeitenraten können durch ein funktionierendes BGM reduziert werden – je nach Studie zwischen 25 Prozent2 und 40 Prozent.3
     
  • Studien zeigen zudem eine durchschnittliche Senkung der Kosten für die Berufsunfähigkeit und der medizinischen Kosten um circa 25 Prozent.2
     
  • Die durch Fehlzeiten bedingten Kosten liegen bei jährlich über 118 Mrd. Euro liegen. Die Produktionsausfallkosten durch psychische Belastung bei 15,8 Mrd. Euro. Das Einsparpotenzial durch BGM ist enorm.

 

2,70
spart jeder in BGM investierte Euro ein.
25
%
reduzierte Fehlzeiten möglich.

Steuerliche Vorteile von BGM: Was wird gefördert?

 

Gesunde Unternehmen liegen im Interesse vieler – der Beschäftigten, der Unternehmen und der Gesellschaft. Investitionen von Unternehmen in die Gesundheit ihrer Beschäftigten werden daher über das Einkommensteuergesetz steuerlich gefördert (§ 3 Nr. 34 EStG). Eine Umsetzungshilfe dafür bietet das Bundesfinanzministerium.

Rechtliche Grundlagen

Das Wichtigste in Kürze
  • Bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer:in und Jahr kann ein Unternehmen für Maßnahmen der Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei investieren.4
     
  • Die Leistungen sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen.4
     
  • Es gibt Maßnahmen, die steuerbefreit geleistet werden können. Voraussetzung: Die Maßnahmen genügen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen nach § 20 SGB V und § 20b SGB V.4
     
  • Die Zertifizierung von Gesundheitsangeboten stellt sicher, dass sie „den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V“ entsprechen.4 
     
  • Die Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit sind im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der aktuellen Fassung vom 4. Dezember 2023 ersichtlich.1

Steuerbefreite Leistungen

 

1. Verhaltensbezogene Prävention (Zertifizierung notwendig)

 

Die Steuerfreiheit gilt grundsätzlich nur für zertifizierte Leistungen zur sogenannten  “individuellen verhaltensbezogenen Prävention.” Dazu gehören Präventionskurse, die Einzelne zu einer gesunden Lebensführung motivieren und befähigen und Erkrankungen vorzubeugen. Ob Fitness- oder Yogakurse, Schulungen für Führungskräfte, die Teilnahme an einem Raucherentwöhnungsprogramm oder die Erlangung des Sportabzeichens – vieles ist möglich.

 

Die Anforderung: Die Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein, damit Krankenkassen sie bezuschussen. Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes finden Sie Kursangebote in Ihrer Region, die von der Zentralen Prüfstelle zertifiziert sind.

 

2. Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen

 

Für Leistungen, die im Auftrag des Unternehmen allein für dessen Beschäftigte erbracht wurden, besteht mangels Beteiligung der Krankenkassen keine Zertifizierungsmöglichkeit. Nicht zertifizierte Leistungen von Unternehmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention können aber unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben.

 

  • Die Leistungen sind Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses und werden nach § 20b SGB V von den Krankenkassen bezuschusst.
     
  • Die vom Unternehmen beauftragten Präventionskurse sind zwar nicht zertifiziert, genügen aber hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 SGB V. Und: Die Kurse werden allein für Beschäftigte des Unternehmens durchgeführt – und nicht mit demselben Konzept von Leistungsanbietern auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten.4

 

3. BGF-Leistungen im Bereich “gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil”

 

Unternehmen können auch auf andere gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen. Neben den genannten Kursangeboten zählen hierzu gesundheitsförderliche Maßnahmen – sofern die Leistungen Bestandteil eines BGF-Prozesses sind und im Bereich "gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ erbracht werden.

 

Für Präventionskurse nach § 20 SGB V sind die o. g. Voraussetzungen zu beachten, auch wenn sie im Rahmen von BGF erbracht werden. Bei verhaltensbezogenen Maßnahmen kann es sich laut dem Bundesgesundheitsministerium beispielsweise um “Angebote zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, zum bewegungsförderlichen Arbeiten, zur gesundheitsgerechten Ernährung im Arbeitsalltag und zur verhaltensbezogenen Suchtprävention im Betrieb” handeln.4

Gut zu wissen: KMUs

Da kleinere oder mittlere Unternehmen oft nicht die Kapazität haben, um eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen anzubieten, werden externe Angebote in Form von steuerfreien Barleistungen bezuschusst, sofern sie den Anforderungen nach § 20 und § 20b SGB V entsprechen.

Welche Leistungen von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind

 

Nicht alle Leistungen, die sich mit Gesundheit assoziieren lassen, werden von den Krankenkassen bezuschusst. Ausgeschlossen von der Steuerbefreiung sind zum Beispiel:

 

  • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen.
     
  • Maßnahmen, die ausschließlich zum Erlernen einer Sportart dienen.
     
  • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen.
     
  • Maßnahmen, die an die Nutzung von Geräten bestimmter Firmen gebunden sind.
     
  • Reine oder überwiegend gerätegestützte Trainings.
     
  • Massagen, physiotherapeutische Behandlungen oder Vorsorge-Screenings.
     
  • Maßnahmen von Anbietern, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten haben (z.B. Diäten, Nahrungsergänzungsmittel).
     
  • Maßnahmen, die einen Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme, Formula-Diäten (Nahrungsersatz-oder -ergänzungsmitteln) sowie extrem kalorienreduzierter Kost propagieren.
     
  • Maßnahmen, die passive Trainingsmethoden wie etwa Elektrostimulation (EMS-Training) oder Vibrationstraining beinhalten
     
  • Bereits von der Krankenkasse finanzierte Maßnahmen (keine Doppelfinanzierung).

 

Um rechtlich immer auf der sicheren Seite zu bleiben, können Unternehmen eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) einzuholen.d Dieses kann Auskunft geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Nähere Informationen erhalten Unternehmen auch von ihrer Steuerberatung.

Fazit: Gesundheit managen – weil es sich lohnt

 

Eine Unternehmenskultur, die auf Gesundheitsförderung ausgerichtet ist, hat an sich einen hohen Wert. Mit Investitionen in BGM tragen Unternehmen zu ihren geschäftlichen Kernzielen bei. Und sie reagieren damit auf die vielfältigen sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen unserer Zeit.

1
iga (2019): Report 40
2
iga (2015): iga.Report 28 – Wirksamkeit & Nutzen BGF und Prävention
3
Roland Berger (2020): Corporate Health Management
4
BMG: Betriebliche Gesundheitsförderung
5
GKV Spitzenverband (2023): Leitfaden Prävention