#1: Arbeitsunfähigkeitsdauer feststellen
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird auf Basis einer Sechs-Wochen-Frist überprüft. Arbeitsfreie Tage (z.B. Wochenende) sind grundsätzlich mit einzubeziehen. Bei einer Krankheitsdauer mit Unterbrechungen muss die Dauer der Arbeitswoche mit berücksichtigt werden:
5-Tage-Woche = 30 Arbeitstage mit Arbeitsunfähigkeit
6-Tage-Woche = 36 Arbeitstage mit Arbeitsunfähigkeit
Die gesetzlich definierte Frist „innerhalb eines Jahres“ bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf die letzten zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der ersten Arbeitsunfähigkeit.
#2: Kontaktaufnahme mit betroffenen Beschäftigen
Der Arbeitgeber nimmt i.d.R. vertreten durch die Personalabteilung oder das Integrationsteam, Kontakt zu den Betroffenen auf. Diese werden transparent informiert und zur Teilnahme eingeladen, um es ihnen möglich zu machen, auch eigene Wünsche zum Erstgespräch zu äußern.
#3: Erst-/Vorgespräch führen
Im Erstgespräch werden Wünsche und Ziele der Wiedereingliederung zusammen mit den Beschäftigten erörtert, wie auch potenzielle Ursachen analysiert. Wichtig ist es, eine schriftliche Einwilligungserklärung mit Hinweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuholen. Ohne dieses Dokument dürfen weder Informationen von Dritten eingeholt noch an Dritte weitergegeben werden.
#4: Fallbesprechung
Ein Integrationsplan wird gemeinsam entwickelt, oft unter Einbindung externer Stellen wie Krankenkassen oder Reha-Träger. Der Mitarbeitende sollte an der Fallbesprechung auf jeden Fall teilnehmen. Auch wenn die Anwesenheit nicht zwingend ist, so steht der betroffene Beschäftigte stets im Mittelpunkt des Verfahrens.
#5: Maßnahmen gemeinsam durchführen
Verschiedene Maßnahmen wie Arbeitsplatzanpassungen, Belastungserprobungen oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz werden umgesetzt und gemeinsam durchgeführt.
Eine erfolgreiche Form der beruflichen Reintegration ist die „stufenweise Wiedereingliederung“ – Sie bietet den Betroffenen an, sich allmählich an die Anforderungen des Arbeitsplatzes zu gewöhnen. Während dieser Zeit dauert die Krankschreibung offiziell an – es wird also auch weiterhin Krankengeld überwiesen. Die Betreuung des Beschäftigten erfolgt in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
#6: Wirkung der Maßnahmen überprüfen
Die Überprüfung und Bewertung der Maßnahmen ist wichtig: Nur so können Sie positive und negative Faktoren erkennen und diese Erfahrungswerte in die Arbeit einfließen lassen.
#7: Evaluation – transparent & nachvollziehbar
Die Ergebnisse der Maßnahmen werden bewertet, z. B. durch Zufriedenheitsbefragungen oder Analyse der Fehlzeiten. Die Dokumentation strukturiert und steuert den Prozess und sichert die ordnungsgemäße Durchführung. Sie ist auch Grundlage für die Evaluation. Eine fallbezogene BEM-Akte umfasst:
- BEM-Deckblatt: Mitarbeiterdaten (Name, Personal-Nr., Abteilung, Kontaktinfos)
- Kontakt: Schriftverkehr, Telefon- und Gesprächsdokumentationen
- Datenschutz: Einwilligungen, Schweigepflichtentbindungen
- Situationsanalyse: Arbeitsplatzbeschreibung, Gefährdungsbeurteilungen, medizinische Unterlagen
- Maßnahmen: Anforderungsprofile, Eingliederungsplan, Protokolle, Dokumentation der Anpassungen
- Ergebnisprotokoll: Zusammenfassung der Wirksamkeitsprüfung.